Die Herrschaft Burgau fällt als 43. Unterherrschaft an das Herzogtum Jülich-Berg

Die Herrschaft Burgau fällt als 43. Unterherrschaft an das Herzogtum Jülich-Berg

Die Herrschaft Burgau und damit auch Stockheim gehörte ab 1485 zum Herzögtum Jülich. Die männliche Hauptlinie der Herren von Heinsberg starb mit Johann IV. aus. Über dessen 1456 mit Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken erheiratete Tochter Johanna und deren Tochter Elisabeth gelangte die Herrschaft Heinsberg infolge der 1472 erfolgten Vermählung Elisabeths mit Herzog Wilhelm III. von Jülich, an Jülich-Berg. Nach dem Tod Elisabeths 1479 ohne überlebende Abkömmlinge, hätte auf die Herrschaft auch die jüngere Schwester Johanna, verheiratet mit dem Herzog Johann I. von Pfalz-Simmern, Anspruch gehabt. 1484 kaufte Herzog Wilhelm jedoch die Erbschaft und das Heinsberger Land wurde noch im gleichen Jahr als Amt Heinsberg dem Herzogtum Jülich-Berg einverleibt.

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