Priester standen im Dritten Reich unter besonders in kritischer Beobachtung!
Heinrich Zimmermann wurde am 08.08.1889 in Köln geboren. Am 24.06.1915 wurde er zum katholischen Priester geweiht . Im Jahre 1934 wurde er Pfarrer in Stockheim. Er verweigerte seit dem Jahre 1936 die öffentlichen Sammlungen für die nationalsozialistische Volks-Wohlfahrt das Winterhilfswerk und das Rote Kreuz. Zur Begründung seiner ablehnenden Haltung gab er seine maßlose Verärgerung über die bildliche Verunglimpfung einen katholischen Geistlichen in dem Wochenblatt ”Der Stürmer” von November 1936 an. Außerdem beklagte er häufige kirchen- und religionsfeindliche Auslassungen in Wort und Schrift. Dies führte dazu, dass er es offen ablehnte den deutschen Gruß zu grüßen. In der Folgezeit wurde Pfarrer Zimmermann durch den zuständigen Landrat verwarnt. Aufgrund einer Anzeige wurde gegen den Pfarrer durch die Staatspolizei Aachen ermittelt .Dann folgte am 05.07.1940 die Ausweisung aus der Rheinprovinz. In einer Sitzung vom 16.05.1942 verurteilte das Sondergericht Aachen, Pfarrer Zimmermann wegen Vergehens gegen das Heimtücke-Gesetzes vom 20.12.1934 zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr. Pfarrer Zimmermann verbüßte seine Haftstrafe im Gefängnis Hanau vom 26.06.1942 bis 25.06.1943 und kehrte nie mehr nach Stockheim zurück- Nach dem Krieg ist Pfarrer Zimmermann von 1952 bis 1958 als Pfarrer in Oberzier tätig gewesen und ist dort am 04.01.1960 verstorben.