In NRW wird an den Volksschulen das 9. Schuljahr eingeführt

In NRW wird an den Volksschulen das 9. Schuljahr eingeführt

Im Dezember 1966 wurde in der Volksschule das 9. Schuljahr eingeführt. Mit Beginn des Schuljahres 1968/69 kam ein neues Schulgesetz, nachdem die 1. – 4. Jahrgänge als Grundschule und die 5. – 9. Jahrgänge als Hauptschule geführt werden sollen. Am 07.07.69 verlangte das Schulgesetzt verpflichtend Grund- und Hauptschulen, so dass ab August 1969 alle Kinder der Klasse 5 bis 9 der Volksschulen in der Hauptschule zusammengefasst wurden.

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