Im Dezember 1966 wurde in der Volksschule das 9. Schuljahr eingeführt. Mit Beginn des Schuljahres 1968/69 kam ein neues Schulgesetz, nachdem die 1. – 4. Jahrgänge als Grundschule und die 5. – 9. Jahrgänge als Hauptschule geführt werden sollen. Am 07.07.69 verlangte das Schulgesetz verpflichtend Grund- und Hauptschulen, so dass ab August 1969 alle Kinder der Klasse 5 bis 9 der Volksschulen in der Hauptschule zusammengefasst wurden.