Das Lehenregister, Mannkammer Heinsberg, zu den Höfen in Stockheim und Stepprath

Das Lehenregister, Mannkammer Heinsberg, zu den Höfen in Stockheim und Stepprath

In Stockheim gab es zwei Höfe, den Großen Hof bzw. Hahnshof, ein Allod also ein freier Hof der den Herren von Elmpt seit jeher gehörte, später gehörte er zur Hälfte zu Burgau und der (Mirbachhof) Pütz-Hof, bzw. Kleine Hof, später Neuer Hof, der nur zusammen mit dem Stepprather Mirbachhof Hof ein Lehen bilden konnte.

In Stepprath gab es drei Höfe:
Der freiadelige Brock-. Germesheimer-, Effertz oder Meisenberghof. Er war ein sogenanntes Burgauer Afterlehen. Das heißt: Es war ein Lehen, das der Lehnsgeber (Burgau) selbst von einem Lehnsherrn empfangen hat und es dann seinerseits als Lehen an einen Lehnsnehmer weitergegeben hat. Starb entweder der Lehnsherr oder der Lehnsträger musste das Lehen neu empfangen werden.
Dann gab es den Mirbachhof zu Stepprath der herrschaftliche Hof, ein Heinsberger Lehen, er konnte nur mit dem Stockheimer Mirbachhof zusammen als Lehen ausgegeben werden.
Der Erbpacht- und Fundationshof in Stepprath, der Effertz -, bzw. Meisenberg Hof war auch ein freier Hof, der seit jeher im Besitz derer von Elmpt war. Um 1675 gehörte der Hof, je zur Hälfte zur Herrschaft Burgau und derer von Elmpt. Er war bis wahrscheinlich 1910 an die Familien Heidgen verpachtet. Denn 1910 verkaufte Alexander Keyserling den Hof an Barthel Siepen.

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