Die Herrschaft Burgau umfasste außer dem Schloss die Dörfer Stockheim, Niederau und den Weiler Stepprath. Gerichtsort war Niederau; das Gericht bestand aus dem Schultheißen und sieben Schöffen. Dieser Zustand ist – was Umfang und Gericht angeht – Ende des 15. Jahrhunderts erreicht und bis zur Aufhebung der alten Verfassung Ende des 18. Jahrhunderts durch die Franzosen unverändert geblieben. Der Inhaber der Herrschaft Burgau führte den 1467 erstmals nachweisbaren Titel „Herr von Burgau“ und war der Herr eines Zwergstaates, der zwar zum Staatsverband des Herzogtums Jülichs gehörte, doch waren weder der Herr von Burgau, noch die Bewohner seiner Herrschaft Untertanen des Herzogs von Jülich. Zum Staatsverband des Herzogtums Jülich gehörten – außer dem eigentlichen herzoglichen Territoriums, das in Ämter und andere Verwaltungseinheiten aufgeteilt war – über 40 Herrschaften. Die herzogliche Regierung versuchte, verstärkt etwa seit der Mitte des 16. Jahrhunderts, deren Eigenständigkeit zurückzudrängen und brachte dies auch in der Bezeichnung „Unterherrschaft“ zum Ausdruck. Die Inhaber dieser Herrschaften traten zu eigenen Unterherrentage zusammen, auf denen gemeinsame Probleme beraten und auf denen sie auch ihr vornehmstes Recht, dem Herzog Steuern zu bewilligen oder abzulehnen, ausübten. Einladungen der Herzöge von Jülich an die Inhaber der Herrschaft Burgau liegen für die Zeit von 1695 – 1792 vor.