Genau vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs verabschiedet der Parlamentarische Rat mit 53 zu 12 Stimmen das Grundgesetz. Der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagende Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet und genehmigt. Es wurde von allen deutschen Landtagen in den drei Westzonen mit Ausnahme des bayerischen angenommen. Eine Volksabstimmung gab es mithin nicht.