Erste urkundliche Nennung von Stockheim

Die erste urkundliche Nennung von Stockheim datiert nach jetzigem Kenntnisstand aus 1255. Die Pfarre, bzw. der Pfarrer, von Stockheim wurde vermutlich das erste Mal urkundlich erwähnt, als der damalige Herr von Burgau, Ritter Amilius de Owe, 1255 sein Testament im Kloster Burtscheid machte. Als Zeugen waren zugegen:

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Herrschaft Burgau und Ritter Amilius Owe

Der erste nachweisbare Herr von Burgau war der Ritter Amilius de Owe. Mehrere Urkunden aus dem Zeitraum zwischen 1234 und 1255 belegen dies. Die Dörfer Stockheim und Stepprath, Niederau sowie der Meiler Miesheim in der Nähe des Muttergotteshäuschens in Düren, gehörten seit jeher zur Herrschaft Burgau. Später

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Cellam Stockheim von Papst Lucius III

Papst Lucius III. (1181-1185) nimmt 1181 die Abtei Siegburg in seinen Schutz mit alle ihren Privilegien, ihren Propsteien (Cella) worunter auch die cellam Stockheim war. Da die Siegburger Benedectiner in der Gegend von Zülpich viele Besitzungen hatten, wird die cella Stockheim wohl bei uns sein.

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