Gründung eines Kirchengemeindeverbands (KGV) zum 01.01.2007 Der Kirchengemeindeverband ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und das juristische Vertretungsorgan des Kirchengemeindeverbandes. Er ist damit Träger aller Rechte und Pflichten aus den Rechtsgeschäften, die er in seiner Funktion abschließt. Der Kirchengemeindeverband Kreuzau setzt sich zusammen aus je Vertretern der einzelnen Kirchenvorstände der 12 Pfarr- und 2 Kapellengemeinden und dem Leiter, Herrn Pfarrer Georg Scherer.
Im Jahr 2024 übernimmt Pfarrer Josef Wolf dieses Amt vom ausscheidenen Pfarrer Scherer.
Der Kirchengemeindeverband ist Anstellungsträger für das kirchengemeindliche Personal. Zweck des KGV ist die Erledigung der übertragenen allgemeinen Verwaltungsarbeiten der angeschlossenen Kirchengemeinden in den Bereichen Personal, Finanzen, Bau und Liegenschaften.
Zum KGV gehören:
Heilige Maurische Märtyrer Bergstein; Heilig Kreuz Hürtgen; St. Albertus Magnus Leversbach; St. Andreas Stockheim; St. Antonius Gey; St. Apollinaris Obermaubach; St. Apollonia Großhau; St. Brigida Untermaubach; St. Fides Spes et Caritas Thum; St. Gereon und Gefährten Boich; St. Heribert Kreuzau; St. Josef Vossenack; St. Martin Drove; und St. Urban Winden