Nennung im Urkundenbuch Lacomblet

Nennung im Urkundenbuch Lacomblet

Stoicheim findet eine erste Benennung im „liber valoris“ (Übersetzt: „Buchwert“, ein Steuerverzeichnis der Kölner Erzbischöfe) bei Binterim und Mooren, wonach der Pfarrer 6 Mark und der Vikar 6 Mark bekommen. Dieses Buch gibt die Pfarrkirchen an, die seit den Zeiten Karl des Großen bestanden. Den „Zehnten“ zu Stockheim erhielt diesem Buche nach, das St. Andreasstift von Erzbischof Warinus, der 985 starb. Zu diesen Zeiten machte 12 Solid eine Mark aus. Ein Solidus galt gleich einem fetten Ochsen oder 30 Garben Korn. Es lässt sich nicht eindeutig nachweisen, dass es sich bei der Nennung im „liber valoris“ um unser Stoicheim (Stockheim) handelt.

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